Aus dem Feld: Keine Bonus-Malus-Regelung
Eine erstaunliche Nachricht gibt es aus Niedersachsen:
Für Arzneimittel stehen in Niedersachsen dieses Jahr 2,054 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Ausgabenobergrenze liegt damit um rund 11 Prozent höher als 2006 und bildet die Grundlage zur Berechnung der Richtgrößen. „Damit ist eine ausreichende Arzneimittelversorgung der rund 7,2 Millionen gesetzlich Versicherten in Niedersachsen gewährleistet. Unabhängig davon besteht für Ausgabensteigerungen in 2007 kein Raum, da die Ausgaben im vergangenen Jahr die Ausgabenobergrenze weit überschritten haben“, sagte Dr. Volker Steitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN.
Anstelle der arztindividuellen Bonus-Malus-Regelung aus dem AVWG übernimmt die KVN finanzielle Verantwortung für die Begrenzung der Ausgaben. Ab einem Ausgabenvolumen von 2,21 Milliarden Euro im Jahr 2007 verpflichtet sich die KVN, eine Überschreitung bis zu 9,5 Millionen Euro auszugleichen. „Damit haben wir eine deutliche Begrenzung der gesetzlich vorgesehenen Haftung erreicht, die auf einen dreistelligen Millionenbetrag hinausgelaufen wäre“, so Steitz.
„Alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen in Niedersachsen konsequent umgesetzt werden. Die Pharmakotherapie-Beratung durch die KVN wird durch die Identifizierung kostenträchtiger Regionen, Fachgruppen oder Präparategruppen unterstützt. Praxen müssen aufgrund der neuen Vereinbarung trotzdem mit einem Regress rechnen, wenn sie das Budget der Praxis, also das Richtgrößenvolumen, überschreiten. Ein individueller Malus und weitere Prüfungen, die an Leitsubstanzen gekoppelt sind, entfallen aber in Niedersachsen“, sagte der Vorstands-Vize.
Quelle:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen - KVN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berliner Allee 22
30175 Hannover
KVN übernimmt finanzielle Verantwortung für Einhaltung der Ausgabenobergrenze
Hannover, 15.01.2007 – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die Verbände der Krankenkassen im Land haben sich auf eine regionale Arzneimittellösung für das Jahr 2007 verständigt, die die bürokratische Prüfung der definierten Tagesdosen (DDD-Prüfung) in dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) außer Kraft setzt.Für Arzneimittel stehen in Niedersachsen dieses Jahr 2,054 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Ausgabenobergrenze liegt damit um rund 11 Prozent höher als 2006 und bildet die Grundlage zur Berechnung der Richtgrößen. „Damit ist eine ausreichende Arzneimittelversorgung der rund 7,2 Millionen gesetzlich Versicherten in Niedersachsen gewährleistet. Unabhängig davon besteht für Ausgabensteigerungen in 2007 kein Raum, da die Ausgaben im vergangenen Jahr die Ausgabenobergrenze weit überschritten haben“, sagte Dr. Volker Steitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN.
Anstelle der arztindividuellen Bonus-Malus-Regelung aus dem AVWG übernimmt die KVN finanzielle Verantwortung für die Begrenzung der Ausgaben. Ab einem Ausgabenvolumen von 2,21 Milliarden Euro im Jahr 2007 verpflichtet sich die KVN, eine Überschreitung bis zu 9,5 Millionen Euro auszugleichen. „Damit haben wir eine deutliche Begrenzung der gesetzlich vorgesehenen Haftung erreicht, die auf einen dreistelligen Millionenbetrag hinausgelaufen wäre“, so Steitz.
„Alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen in Niedersachsen konsequent umgesetzt werden. Die Pharmakotherapie-Beratung durch die KVN wird durch die Identifizierung kostenträchtiger Regionen, Fachgruppen oder Präparategruppen unterstützt. Praxen müssen aufgrund der neuen Vereinbarung trotzdem mit einem Regress rechnen, wenn sie das Budget der Praxis, also das Richtgrößenvolumen, überschreiten. Ein individueller Malus und weitere Prüfungen, die an Leitsubstanzen gekoppelt sind, entfallen aber in Niedersachsen“, sagte der Vorstands-Vize.
Quelle:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen - KVN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berliner Allee 22
30175 Hannover
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